Nutzungsordnung

1. Allgemeines
Die Zehntscheuer in Ammerbuch-Reusten ist eine Einrichtung des Fördervereins Zehntscheuer Ammerbuch-Reusten e.V. Das Gebäude wurde dem Verein über einen Mietvertrag von der Gemeinde Ammerbuch überlassen. Der Förderverein hat sich in seiner Satzung verpflichtet, das Gebäude denkmalgerecht umzubauen und für Veranstaltungen aus den Bereichen Kultur, Bildung und Denkmalpflege zu nutzen.

2. Vermietung
Neben den Veranstaltungen, die der Verein selbst organisiert, kann das Gebäude auch von privaten Personen gemietet werden. Ebenso ist die gewerbliche oder gemeinnützige Nutzung durch Vereine/ Organisationen/Personen möglich. Jede gesetzeswidrige und sittenwidrige Nutzung ist untersagt. Der Förderverein vermietet eine Catering-Küche und zwei getrennte Bereiche, den Farrenstall und die Tenne. Mehrere gleichzeitige Veranstaltungen sind nur ausnahmsweise möglich und bedürfen der Rücksprache mit den betroffenen Mietern. Die Mietpreise sind in der Gebührenordnung zu finden. Es besteht auch die Möglichkeit, die Zehntscheuer für regelmäßige Termine oder Veranstaltungen unter der Woche zu mieten. Eine Anmietung für Dritte oder eine Untervermietung ist nicht gestattet.
Insgesamt dürfen sich nicht mehr als 200 Personen in der Zehntscheuer aufhalten.
Der Fluchtwegeplan ist zu beachten.

3. Genehmigungen und Auflagen
Staatliche oder kommunale Genehmigungen (z. B. Sperrstundenverkürzung, Schankerlaubnis, GEMA usw.) hat der Mieter vor Veranstaltungsbeginn selbst einzuholen. Kommt der Mieter den vorstehenden Verpflichtungen nicht nach, so ist er verpflichtet dem Vermieter und/oder seinen gesetzlichen Vertretern jeden ihm bzw. ihnen entstehenden Schaden zu ersetzen. Der Mieter hat gesetzliche Bestimmungen bei der Nutzung uneingeschränkt zu beachten, insbesondere die Einhaltung von Brand- und Feuerschutz-bestimmungen (u.a. freie Fluchtwege, Gesamtzahl möglicher Sitzgelegenheiten beachten, kein Tischfeuerwerk, keine Wunderkerzen). Die Zufahrt zur Zehntscheuer für PKW z.B. für Anlieferungen erfolgt über den Zehnthof. Aus feuerschutzpolizeilichen Gründen muss die Zufahrt frei bleiben. Ebenso müssen während der Veranstaltung die Holztore geöffnet sein. Es gibt nur eingeschränkte Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe.

Der Mieter verpflichtet sich:
– sämtlichen Müll zu entsorgen
– das Inventar pfleglich zu behandeln
– Kerzen nur in feuerfesten Behältern zu verwenden
– nur im dafür ausgewiesenen Außenbereich zu rauchen (Zehnthof)
– alle Fenster und Außentüren ab 22:00 Uhr zu schließen (Lärmschutz!)
– Wanddekoration nur an eigens dafür vorgesehenen Vorrichtungen aufzuhängen
– keine oder nur rückstandsfreie, vollständig entfernbare Klebebänder zu verwenden
– nach Ende der Veranstaltung sämtliche Lichter auszumachen sowie Fenster, Türen und Holztore zu schließen

Nicht zulässig ist:
– die Benutzung einer Fritteuse,
– das Rauchen in der Zehntscheuer
– offenes Feuer auf dem gesamten Gelände
– das Zustellen oder Verdecken von Notausgängen und Notbeleuchtung,
– das Einschlagen von Nägeln und Reißnägeln in Wände, Holzverkleidungen und Holzbalken.

4. Übergaberegelung
Die Übergabe der Räumlichkeiten und des Inventars erfolgt mit dem vereinbarten Mietbeginn, es sei denn, es wurde eine andere Regelung vereinbart. Bei der Übergabe werden die für die Nutzung und Abrechnung wichtigen Daten, das Inventar, technische Daten und die Anzahl der Schlüssel in einem Übergabeprotokoll festgehalten. Der Mieter hat offensichtliche Mängel bei der Übergabe anzuzeigen. Unterlässt er diese Meldung, so kann er sich bei Rückgabe nicht darauf berufen, dass ein Mangel bereits bei Mietbeginn vorhanden war. Nach Mietende verpflichtet sich der Mieter, die Mietsache, die Schlüssel und das Inventar (Tische, Stühle, Geschirr, Besteck usw.) vollständig, gereinigt und in unbeschädigtem Zustand wieder zurückzugeben. Die Böden sind besenrein zu hinterlassen. Leergut und Abfälle sind vom Mieter zu entsorgen. Da sich in der Zehntscheuer keine Telefonanlage befindet, muss von den Nutzern ein Handy bereitgehalten werden. Das Handy muss während der gesamten Veranstaltung betriebsbereit eingeschaltet sein. Handynummer und Name des Verantwortlichen sind bei der Schlüsselübernahme dem Vermieter mitzuteilen.

5. Haftung
Der Mieter haftet für Schäden am Gebäude, am Mobiliar und am Inventar. Er haftet für fehlende oder kaputte Gegenstände, für nötige Reparaturkosten und für notwendigen Maßnahmen bei Verlust von Schlüsseln. Die Reinigung stark verunreinigter Räumlichkeiten werden dem Mieter extra in Rechnung gestellt. Der Vermieter schließt jegliche Haftung für Schäden an Vermögen, Sachen oder Verletzungen des Mieters, der Zulieferer, seiner Besucher und Gäste aus, die im Rahmen der Nutzung der Zehntscheuer entstehen. Ausgenommen hiervon ist die Haftung für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten Seitens des Vermieters. Ausgeschlossen ist jede Haftung für Schäden oder Verletzungen, die durch höhere Gewalt entstehen sowie für Schäden, die auf Diebstahl oder mutwilliger Sachbeschädigung Dritter beruhen. Der Mieter ist hier verpflichtet, selbst Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.

6. Wirksamkeit des Vertrages
Ein Mietvertrag ist erst rechtskräftig nach Unterzeichnung von Mieter und Vermieter. Mündliche Abmachungen sind unwirksam. Änderungen bedürfen der Schriftform.